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Beantragte Netznutzungsentgelte

Die Beantragung der Netznutzungsentgelte Erdgas bei der Bundesnetzagentur ist gemäß „Zweitem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07. Juli 2005 (EnWG)“ und der „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung-GasNEV)“ vom 08.07.2005 zum 31.01.2006 erfolgt.

Am 17.04.2007 erging der Bescheid der Beschlusskammer 9 über den Antrag. Die Genehmigung der Entgelte war befristet bis zum 31.03.2008.

Unserem Antrag vom 11.12.2007 auf Verlängerung der Genehmigung wurde mit dem Beschluss der BNetzA vom 12.12.2007 stattgegeben, die genehmigten Preise gelten nunmehr bis 31.12.2008.

Die Preisänderungen zum 01.06.2008 und 01.10.2008 waren durch eine Senkung der Netzentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers begründet. Ab 01.01.2009 werden die Netzentgelte gemäß Anreizregulierungsverordnung ermittelt und zum 01.01. des Kalenderjahres veröffentlicht.