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Ausschreibungen zur Deckung der für Netzverluste benötigten Energie

Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Beschaffung von Energie für die zur Deckung von Netzverlusten benötigte Energie verantwortlich. Das EnWG und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in der Festlegung vom 21.10.2008 (AZ: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie das Verfahren für die Bestimmung der Netzverluste vorgegeben.

Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG führt unter Einhaltung der Festlegung die Beschaffung des Bedarfs an Verlustenergie über Ausschreibungsverfahren durch.

Aktuelle Ausschreibungen:

2. Ausschreibung - Lieferzeit 2013 (Los 2)

1. Ausschreibung - Lieferzeit 2013 (Los 1)

Frühere Ausschreibungen:

2. Ausschreibung 2012 (Los 2)

1. Ausschreibung - Lieferzeit 2012

1. Ausschreibung - Lieferzeit 2011

Wenn Sie Fragen zum Ausschreibungsverfahren haben, kontaktieren Sie uns bitte per Fax unter +49 3643 - 43 41 601

Hinweis: Die ENWG behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.