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Beantragte Netznutzungsentgelte

Der Antrag neuer Netzentgelte für Strom bei der Bundesnetzagentur wurde gemäß „Zweitem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07. Juli 2005 (EnWG)“ und „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung–StromNEV)“ vom 08.07.2005 am 26.10.2005 an die Bundesnetzagentur gestellt.

Die Bundesnetzagentur hat am 02.03.2007 den Bescheid erteilt. Die genehmigten Netzentgelte Strom gelten ab 01.02.2007 und waren bis 31.12.2007 befristet.

Unserem Antrag vom 12.12.2007 auf Verlängerung der Genehmigung wurde mit dem Beschluss der BNetzA vom 08.01.2008 stattgegeben, die genehmigten Preise gelten nunmehr bis 31.12.2008.

Die Preisänderungen zum 01.06.2008 waren durch eine Senkung der Netzentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers begründet. Ab 01.01.2009 werden die Netzentgelte gemäß Anreizregulierungsverordnung ermittelt und zum 01.01. des Kalenderjahres veröffentlicht.