Tipps für Bauherren
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Sehr geehrte Bauherrin,
sehr geehrter Bauherr,
mit diesen Informationen möchten die ENWG Energienetz Weimar GmbH & Co. KG (im folgenden ENWG genannt) Ihnen einige Tipps geben, die bei der Planung beim Anschluss Ihres Bauvorhabens an unsere Versorgungsnetze Gas und Strom von Bedeutung sind. Die nachfolgend genannten Hinweise sollen Ihnen als Leitfaden dienen und Ihnen Unterstützung geben. Um Ihre Anschlüsse termingerecht ausführen zu können, bitten wir Sie, diese möglichst vor Baubeginn schriftlich bei uns anzumelden. Denn eine korrekte Planung, gemeinsam mit Ihnen, dem Planer oder Architekten und dem Installationsunternehmen, wird zu einem optimalen Erfolg führen.
Grundsätzlich gilt, dass für alle technischen Änderungen die geltenden Vorschriften nach den anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind.
Das sind insbesondere:
Strom: Bestimmungen der VDE, Technische Anschlussbestimmungen (TAB) der VDEW-Landesgruppe Thüringen.
- Technische Informationen erhalten Sie auf weiteren Seiten:
- Zu folgenden Punkten gibt es hier Hinweise:
Baustrom
Bevor mit einem Neubau oder einer Sanierung begonnen werden kann, ist meist Elektroenergie erforderlich. Dafür ist die Einrichtung eines Baustromanschlusses notwendig.
Dazu beauftragen Sie bitte einen Elektroinstallateur, der bei der ENWG eine entsprechende Anmeldung einreicht und einen Baustromschrank aufstellt. Den dafür zusätzlich erforderlichen
Auftrag für Dienstleistungen (PDF-Datei), den der Auftraggeber (Kunde oder Bauherr) bei uns einreicht finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass dieser Auftrag nur von demjenigen auszufüllen ist, der auch gleichzeitig Rechnungsempfänger ist und die Aufträge ca. 1 Woche vor der gewünschten Stromlieferung bei der ENWG vorliegen.
Der Baustromanschluss bleibt so lange bestehen, bis die Sanierung oder das Gebäude fertig gestellt ist und die Installationsanlage in Betrieb genommen werden kann.
Der bezogene wird Strom durch Ihren Lieferanten abgerechnet. Sofern Sie sich für keinen anderen Lieferanten entscheiden, erfolgt die Belieferung durch den Grundversorger zu den Preisen der Grundversorgung. Das sind derzeit
die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH.
Für den Baustromanschluss wird in der Regel kein Baukostenzuschuss erhoben.
Tiefbauarbeiten und Schachterlaubnisschein
Bei
Tiefbauarbeiten (Comic), auch in Ihrem Grundstück sollte immer ein
Erlaubnisschein für Erdarbeiten (PDF-Datei) eingeholt werden. Wir informieren Sie damit über eventuell vorhandene Versorgungsleitungen. Dazu ist es erforderlich, rechtzeitig vor Baubeginn in unserer Dokumentationsstelle einen Schachterlaubnisschein zu beantragen. Hierfür wird ein Lageplan mit dem eingezeichneten Schachtbereich benötigt.
Sollte es trotzdem zu einem Schaden kommen, ist die Stelle zu sichern und schnellstmöglich der Bereitschaftsdienst der SWW über die Tel. Nr. 03643/434 111 zu verständigen. Achtung! Auch von Freileitungen geht Lebensgefahr aus, wenn Sicherheitsabstände nicht beachtet werden.
Erlaubnisschein für Erdarbeiten
Fundamenterder
Ein für die spätere Elektroanlage wichtiges Anlagenteil ist der Fundamenterder. Die Art der Ausführung ist in der DIN 18015 festgelegt.
Beim Einbringen des Erders in das Fundament des Gebäudes sollte bereits der Elektroinstallateur zu Rate gezogen werden, um die qualitätsgerechte Ausführung zu garantieren. Auch eine eventuell vorgesehene Blitzschutzanlage ist hier schon zu berücksichtigen.
Beantragung des Strom- bzw. Gasanschlusses
Mit dem
Formular Angebot (PDF-Datei) beauftragen Sie, bzw. Ihr Planer oder Installateur die Anschlüsse für Strom und Gas. Beachten Sie, dass der Installationsantrag, bzw. die AAN durch Ihre Installateure eingereicht werden.
Mit der Anmeldung reichen Sie bitte einen Lageplan mit maßstäblichem Gebäudegrundriss auf einem Liegenschaftsauszug, wie er auch für Ihren Bauantrag Ihren Bauantrag erforderlich ist, ein. Unmittelbar danach wird sich unser Anschlussbearbeiter mit Ihnen, bzw. Ihrem Bevollmächtigten, in Verbindung setzen und Ihnen ein konkretes Kostenangebot unterbreiten.
Auftragserteilung
Mit Rücksendung des unterschriebenen Kostenangebotes / Netzanschlussvertrages wird der Vertrag abgeschlossen. Wir beauftragen dann eine Baufirma mit der Ausführung der Arbeiten.
Hausanschlussraum und Messung
Für die Unterbringung des
Anschlusses (Bilder) und der Messeinrichtung ist ein geeigneter Platz nach DIN 18012 zur Verfügung zu stellen. Auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es sinnvoll, einen Hausanschlussraum vorzusehen. Darin können auch andere Anschlüsse wie Wasser und Telekom untergebracht werden.
Hierbei sind besondere Anforderungen zu beachten. Die ENWG und Ihre Installateure beraten Sie hierzu gern.
Herstellung des Hausanschlusses
Nach der Beauftragung wird sich unser Bauunternehmen mit Ihnen in Verbindung setzen und mit der Ausführung der Arbeiten beginnen. Beachten Sie bitte, dass für eine reibungslose Abwicklung die gewählte Leitungstrasse und die Räume zugängig und frei sind.
Hausinstallation
Die Hausinstallationen für Strom und Gas führt ein durch sie beauftragter Handwerksbetrieb durch.
Inbetriebsetzung
Unmittelbar nach Eingang der Fertigstellungsanzeige erfolgt
die Inbetriebsetzung (Bilder). Dazu wird durch unsere Monteure die Messeinrichtung gesetzt und gemeinsam mit Ihren Installateuren die Anlage(n) in Betrieb genommen Vorraussetzung dafür ist, das die Hausanschlusskosten und der Baukostenzuschuss beglichen sind.

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