Netzanschlusskosten
Netzanschlusskosten Strom
Die Erhebung der Netzanschlusskosten begründet sich auf der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ vom 01. November 2006 (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) §9 sowie den Ergänzenden Bedingungen und dem Preisblatt der ENWG.
Ergänzenden Bedingungen der ENWG (84 KB)
Der Hausanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Elektroverteilernetzes und endet an der Hausanschlusssicherung oder dem Hausanschlusskasten. Dieser bildet die Rechtsgrenze zwischen den ENWG und der Kundenanlage. Dies kann sowohl im Gebäude, in einem geeigneten Raum, am Gebäude in einem entsprechenden Unterputzgehäuse für Wände, als auch außerhalb in Hausanschluss- oder Zählersäulen erfolgen. Neue Hausanschlüsse werden grundsätzlich als Kabelanschlüsse ausgeführt. Eine vom Kunden veranlasste Änderung im Netz oder eines Hausanschlusses wird nach Aufwand berechnet und entsprechend in Rechnung gestellt. Um dem Kunden alle vertretbaren Möglichkeiten der Netzanschlusskostensenkung einzuräumen, ist es ihm bzw. einer von ihm beauftragten Baufirma möglich, die Erdarbeiten auf seinem Grund vorzunehmen. Der Kunde ist für alle Maßnahmen und Arbeiten entsprechend der Kundeninformation " Link Hinweise für Schachtarbeiten " verantwortlich. Rechtzeitig abgestimmte Tiefbau- Eigenleistungen des Kunden bei der Baudurchführung werden bei der Berechnung der HA-Kosten angemessen beachtet. Eigenleistungen des Kunden sind von der Gewährleistung der ENWG ausgeschlossen. Bei koordinierter Herstellung eines Strom- und Erdgasanschlusses der ENWG wird für den Tiefbauanteil ein verminderter Preis berechnet.
Die ENWG sorgen bei der Stromeinführung am Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Kabels bzw. Gasrohres zum Durchbruch bzw. zur Mauerdurchführung. Sollte ein gas- bzw. druckwasserdichter Abschluss oder eine Mehrspartenhauseinführung gewünscht oder erforderlich werden, so ist diese Lösung in Abstimmung mit der ENWG, durch den Kunden zu veranlassen.
Netzanschlusskosten Erdgas
Die Erhebung der Netzanschlusskosten begründet sich auf der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ vom 01. November 2006 (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) §9 sowie den
Ergänzenden Bedingungen der ENWG“ und dem
Gas-Preisblatt Netzanschlusskosten (73 KB).
Der Hausanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Gasverteilernetzes und endet an der Hauptabsperreinrichtung der Gashauseinführung. Dieser bildet die Eigentumsgrenze zwischen der ENWG und der Kundenanlage. Dies kann sowohl im Gebäude, in einem geeigneten Raum, am Gebäude in einem entsprechenden Unterputzgehäuse für Wände, als auch außerhalb in Hausanschluss- oder Zählersäulen erfolgen. Eine vom Kunden veranlasste Änderung im Netz oder eines Hausanschlusses wird nach Aufwand berechnet und entsprechend in Rechnung gestellt. Um dem Kunden alle vertretbaren Möglichkeiten der Netzanschlusskostensenkung einzuräumen, ist es ihm bzw. einer von ihm beauftragten Baufirma möglich, die Erdarbeiten auf seinem Grund vorzunehmen. Der Kunde ist für alle Maßnahmen und Arbeiten entsprechend der Kundeninformation " Link Hinweise für Schachtarbeiten" verantwortlich. Rechtzeitig abgestimmte Tiefbau- Eigenleistungen des Kunden bei der Baudurchführung werden bei der Berechnung der HA-Kosten angemessen beachtet. Eigenleistungen des Kunden sind von der Gewährleistung der ENWG ausgeschlossen. Bei koordinierter Herstellung eines Strom- und Erdgasanschlusses der ENWG wird für den Tiefbauanteil ein verminderter Preis berechnet.
Die ENWG sorgen bei der Gaseinführung am Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Gasrohres zum Durchbruch bzw. zur Mauerdurchführung. Sollte ein gas- bzw. druckwasserdichter Abschluss oder eine Mehrspartenhauseinführung gewünscht oder erforderlich werden, so ist diese Lösung in Abstimmung mit den SWW, durch den Kunden zu veranlassen.

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