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Grund- und Ersatzversorgung Erdgas:

Für die Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet der ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG wird gemäß § 36 Abs. 2 EnWG mit Stichtag 01.07.2009 die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH bestimmt. Diese Bestimmung gilt bis 30.06.2012. Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs- GmbH versorgte zum Zeitpunkt der Bestimmung 99,6 % aller Haushaltkunden.

Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH informiert:

Für die Grundversorgung für Privatkunden und Geschäftskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gelten die Grundversorgungstarife sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH. Die Grundversorgungstarife sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbHs gelten auch für die Ersatzversorgung im Sinne des § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung gelten für Haushaltskunden im Sinne des EnWG, das heißt für Privatkunden mit haushalttypischer Nutzung und für andere Kunden bis 10.000 kWh/Jahr.

Neben der Grundversorgung können Sie als Kunde zwischen verschiedenen WeimarGas - Preismodellen wählen, die in bestimmten Abnahmefällen zu günstigeren Gasbezugspreisen führen können. Über den für Sie günstigsten Tarif informiert Sie die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH.

Außerdem sind diese allgemeinen Preise und Bedingungen im Internet erhältlich.

Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH,
Industriestraße 14, 99427 Weimar,
Telefon (03643) 43 41-0, Fax (03643) 43 41-1 02,
Internet: Hinweis für Link auf externe Webseiten http://www.sw-weimar.de,
E-Mail: stadtwerke@sw-weimar.de